{"id":3582,"date":"2023-08-21T18:09:55","date_gmt":"2023-08-21T16:09:55","guid":{"rendered":"https:\/\/qp-eng.de\/?page_id=3582"},"modified":"2023-08-21T18:27:01","modified_gmt":"2023-08-21T16:27:01","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/qp-eng.de\/en\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div class=\"fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-1 fusion-flex-container nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling\" style=\"--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-background-color:var(--awb-color1);--awb-flex-wrap:wrap;\" ><div class=\"fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap\" style=\"max-width:1331.2px;margin-left: calc(-4% \/ 2 );margin-right: calc(-4% \/ 2 );\"><div class=\"fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-0 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column\" style=\"--awb-bg-blend:overlay;--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:0px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;\"><div class=\"fusion-column-wrapper fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column\"><div class=\"fusion-separator fusion-full-width-sep\" style=\"align-self: center;margin-left: auto;margin-right: auto;margin-top:50px;margin-bottom:50px;width:100%;\"><div class=\"fusion-separator-border sep-single sep-solid\" style=\"--awb-height:20px;--awb-amount:20px;border-color:var(--awb-color2);border-top-width:6px;\"><\/div><\/div><div class=\"fusion-text fusion-text-1\"><p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Schulungen im GMP Bereich der QP-Engineering<\/p>\n<h4>\u00a7 1 Information \u00fcber den Vertragspartner<\/h4>\n<p>Herr Simon Menges (nachfolgend: QP Engineering) bietet im Rahmen seiner beruflichen T\u00e4tigkeit gegen\u00fcber den Vertragspartnern Dienstleistungen im Bereich der Schulung f\u00fcr Anwendungen im GMP Bereich von Mitarbeitern des Vertragspartners oder des Vertragspartners selbst an. Die Schulungen werden von QP \u2013 Engineering durch den Inhaber, dessen Mitarbeiter oder durch externe Beauftrage (alle vorgenannten im Folgenden: Referenten) erbracht.<\/p>\n<h4>\u00a7 2 Geltungsbereich der AGB und Abwehrklausel fremder AGB<\/h4>\n<p>Die nachstehenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten gegen\u00fcber Vertragspartnern von QP &#8211; Engineering die als Unternehmer im Sinne des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches anzusehen sind f\u00fcr s\u00e4mtliche \u2013 auch zuk\u00fcnftige \u2013 Schulungen f\u00fcr Anwendungen im GMP Bereich und Schulungen in anderen Bereichen von und mit QP &#8211; Engineering, sofern keine anderen Vereinbarungen f\u00fcr den vorstehenden Bereich getroffen wurden. Andere Vereinbarungen bed\u00fcrfen zu deren Wirksamkeit der Textform. QP &#8211; Engineering lehnt Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Vertragspartners f\u00fcr den vorstehenden Bereich, die den nachstehenden Regelungen zuwiderlaufen, ab. Dies gilt auch f\u00fcr den Fall, dass den Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen des Vertragspartners nicht ausdr\u00fccklich widersprochen wird. Eine Neufassung dieser AGB durch QP Engineering ersetzt die Altfassung dieser AGB mit Wirkung f\u00fcr die Zukunft ab dem Zeitpunkt der wirksamen Einbeziehung in den Vertrag.<\/p>\n<h4>\u00a7 3 Vertragsschluss bzw. Schulungsanmeldung und Teilnahmeberechtigung<\/h4>\n<p>Die Anmeldung zur Teilnahme (Angebot auf Vertragsabschluss) an einer von QP \u2013 Engineering angebotenen Schulung bedarf der Textform. Die Anmeldung wird mit Eingang der selbigen bei QP &#8211; Engineering f\u00fcr den Vertragspartner verbindlich. Die Anmeldung soll per eMail (simon.menges@qp-eng.de) oder \u00fcber das Anmeldesystem der Homepage (https:\/\/qp-eng.de\/schulungen\/) erfolgen unter Angabe des<\/p>\n<ul>\n<li>vollst\u00e4ndigen Namens des Teilnehmers (akademischer Grad, Vor- und Nachname)<\/li>\n<li>Name des anmeldenden Unternehmens<\/li>\n<li>Anschrift des anmeldenden Unternehmens<\/li>\n<li>eMail des anmeldenden Unternehmens<\/li>\n<li>Telefonnummer des anmeldenden Unternehmens<\/li>\n<li>Angabe der gew\u00fcnschten und von QP \u2013 Engineering angebotenen Schulung<\/li>\n<li>Nennung des Teilnahmetermins (bei Einzelschulungen Nennung von 2 Wunschterminen).<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Vertragsschluss kommt erst zu Stande durch eine Vertragsangebotsannahme von QP \u2013 Engineering in Textform (bspw. jeweils in Textform erteilte Buchungsbest\u00e4tigung, Rechnungsstellung und \u00e4hnliches) oder durch die tats\u00e4chliche Erbringung der Schulungsleistung durch QP \u2013 Engineering.<\/p>\n<p>Zur Teilnahme an der Schulung berechtigt ist der in der Anmeldung benannte Teilnehmer.<\/p>\n<h4>\u00a7 4 Verbot der Weitergabe oder Zug\u00e4nglichmachung von Schulungen und Schulungsunterlagen und Verbot der Aufzeichnung von Bild und \/ oder Ton beziehungsweise Mitschnitte der Schulung oder Schulungsunterlagen<\/h4>\n<p>Eine Aufzeichnung der Schulung, unabh\u00e4ngig von der Art der Durchf\u00fchrung der Schulung (Pr\u00e4senzschulung, Online \u2013 Schulung, Webinar etc.), in Bild (bspw. Foto, Screenshot oder Video) und \/ oder Ton oder Weitergabe der Zugangsdaten des Teilnehmers an nicht berechtigte Dritte ist nicht gestattet. Dieses Verbot umfasst im Falle einer Schulung unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (bspw. Webinar, Schulung \u00fcber das Internet, Telefon u. a.) auch einen Mitschnitt mittels Capture Card oder \u00e4hnlichen technischen Einrichtungen die einer Aufzeichnung des gew\u00e4hlten Fernkommunikationsmittels dienen. Der Vertragspartner von QP \u2013 Engineering hat sicherzustellen, dass der f\u00fcr ihn teilnehmende Teilnehmer der Schulung die Schulung selbst nicht in Bild (bspw. Foto, Screenshot oder Video) und \/ oder Ton aufzeichnet oder die, im Falle eines Online Seminars, zur Verf\u00fcgung gestellten Zugangsdaten (Logindaten) geheim h\u00e4lt, diese also insbesondere nicht weiteren Personen zur Verf\u00fcgung stellt.<\/p>\n<p>Die in Papier oder digitaler Form (bspw. *.pdf, *.doc, *.jpg, *.png, *.mp3, *.mpeg etc.) ausgegebenen oder im Internet oder sonst durch QP \u2013 Engineering bzw. deren Referenten schulungsbegleitend zur Verf\u00fcgung gestellten Unterlagen und Schulungsmaterialien sind urheberrechtlich gesch\u00fctzt und d\u00fcrfen nicht \u2013 auch nicht auszugsweise \u2013 ohne Einwilligung von QP \u2013 Engineering vervielf\u00e4ltigt oder Dritten, die nicht als nat\u00fcrliche Person selbst Teilnehmer waren, zur Verf\u00fcgung gestellten werden.<\/p>\n<p>Vorstehendes gilt nicht in den F\u00e4llen, in denen<\/p>\n<ul>\n<li>eine nach dem UrhG gesetzlich erlaubte Nutzung (derzeit \u00a7 44a ff. UrhG) oder<\/li>\n<li>eine nach dem KunstUhrG gesetzlich erlaubte Nutzung (derzeit \u00a7 22 ff. KunstUrhG)<\/li>\n<\/ul>\n<p>vorliegt. QP \u2013 Engineering ist berechtigt, im Einzelfall w\u00e4hrend der Schulung einzelne Bild und \/ oder Tonaufnahmen von den Schulungsmaterialien zu gestatten \u2013 hieraus ist nicht zu entnehmen, dass QP \u2013 Engineering auf dieses Verbot f\u00fcr die Schulung im Ganzen verzichten will. Aufnahmen von Personen werden nur nach Einholung einer Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung vor Anfertigen der Aufnahme unter Angabe des Verwendungszwecks angefertigt.<\/p>\n<p>Sollte eine Weitergabe der Logindaten des Teilnehmers an unberechtigte Dritte erfolgen, verpflichtet sich der Vertragspartner der QP \u2013 Engineering insofern zur Entrichtung einer weiteren Teilnahmegeb\u00fchr f\u00fcr jeden unberechtigten Dritten.<\/p>\n<h4>\u00a7 5 Verzugseintritt in Ansehung der Teilnahmegeb\u00fchr<\/h4>\n<p>Der Vertragspartner von QP \u2013 Engineering kommt bei einer Entgeltforderung (bspw. Teilnahmegeb\u00fchr) sp\u00e4testens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach F\u00e4lligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Vertragspartner von QP &#8211; Engineering, der nicht Verbraucher ist, sp\u00e4testens 30 Tage nach F\u00e4lligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.<\/p>\n<h4>\u00a7 6 Aufrechnungsverbot au\u00dfer in bestimmten F\u00e4llen<\/h4>\n<p>Der Vertragspartner von QP \u2013 Engineering kann bei gegen ihn geltend gemachten Forderungen seinerseits nur mit einer unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderung aufrechnen.<\/p>\n<h4>\u00a7 7 Stornierungsm\u00f6glichkeit des Vertragspartners und Stornierungsgeb\u00fchren<\/h4>\n<p>Die Stornierung einer Anmeldung ist jederzeit in Textform m\u00f6glich. Ma\u00dfgeblich f\u00fcr das Wirksamwerden der Stornierung ist das Eingangsdatum bei QP \u2013 Engineering.<\/p>\n<p>Bei einer Stornierung fallen folgende Stornierungsgeb\u00fchren an:<\/p>\n<ul>\n<li>Stornierung bis 30 Tage vor Schulungsbeginn: kostenfrei<\/li>\n<li>Stornierung zwischen 10 und 29 Tagen vor Schulungsbeginn: 50 % der Teilnahmegeb\u00fchr<\/li>\n<li>Stornierung innerhalb 9 Tage vor Schulungsbeginn: 75 % der Teilnahmegeb\u00fchr<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Stornierungsgeb\u00fchren fallen nicht an, wenn der Vertragspartner statt des angemeldeten Teilnehmers einen anderen Teilnehmer des gleichen Unternehmens benennt oder einen zur Vertrags\u00fcbernahme bereite zahlungswillige Ersatzperson beziehungsweise ein zahlungswilliges Ersatzunternehmen benennt und es in Folge dessen auch zu einer Anmeldung dieser Ersatzperson bzw. des Ersatzunternehmens zur inhaltlich gleichen Schulung kommt (tats\u00e4chlicher Teilnehmerwechsel).<\/p>\n<p>Dem Vertragspartner von QP \u2013 Engineering wird ausdr\u00fccklich gestattet, nachzuweisen dass ein Schaden oder eine Wertminderung \u00fcberhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger sei als die Stornierungsgeb\u00fchr. Soweit dies erfolgt muss der Vertragspartner von QP &#8211; Engineering nur den geringeren Betrag oder, soweit kein Schaden entstanden ist, keine Stornogeb\u00fchren bezahlen.<\/p>\n<p>QP \u2013 Engineering ist berechtigt anstelle der Stornierungsgeb\u00fchren auch die tats\u00e4chlich entstandenen Kosten geltend machen. Im Falle einer gerichtlich festgestellten Unwirksamkeit der Stornogeb\u00fchren ist QP \u2013 Engineering weiterhin berechtigt, in diesem Falle Erf\u00fcllung zu verlangen, da die M\u00f6glichkeit der Stornierung mangels gesetzlicher K\u00fcndigungsm\u00f6glichkeit gem. \u00a7 621 Abs. 1 BGB grds. nicht vorgesehen und somit ein freiwilliges Entgegenkommen ist.<\/p>\n<p>Im Falle des grundlosen Nicht-Erscheinens ohne Stornierung werden die vollen Teilnahmegeb\u00fchren erhoben.<\/p>\n<p>Die M\u00f6glichkeit einer au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung bleibt hiervon unber\u00fchrt. Im Falle einer au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung die auf einem Verschulden von QP \u2013 Engineering beruht f\u00e4llt die Stornierungsgeb\u00fchr nicht an.<\/p>\n<h4>\u00a7 8 Inhalts- oder Rahmen\u00e4nderungen einer Schulung durch QP &#8211; Engineering<\/h4>\n<p>QP \u2013 Engineering beh\u00e4lt sich das Recht vor, solange die Vereinbarung der \u00c4nderung oder Abweichung unter Ber\u00fccksichtigung der Interessen des Verwenders f\u00fcr den anderen Vertragsteil zumutbar ist, die Schulung in folgenden F\u00e4llen zu \u00e4ndern:<\/p>\n<ul>\n<li>Umstellung eines Pr\u00e4senzseminare auf ein Onlineformat um eine Seminarabsage zu vermeiden<\/li>\n<\/ul>\n<p>In diesem Fall hat der Vertragspartner das Recht, kostenfrei zu stornieren. Der Wechsel von Referenten, soweit diese eine im Wesentlichen vergleichbare Qualifikation aufweisen, unwesentliche \u00c4nderungen im Veranstaltungsablauf oder eine zumutbare Verlegung des Veranstaltungsortes stellen keine St\u00f6rung des Vertragsverh\u00e4ltnisses dar und Berechtigen nicht zur Minderung der Teilnahmegeb\u00fchr.<\/p>\n<h4>\u00a7 9 Absage einer Schulung durch QP &#8211; Engineering<\/h4>\n<p>Die QP &#8211; Engineering ist berechtigt, eine Schulung abzusagen, wenn (F\u00e4lle der Unm\u00f6glichkeit der Leistungserbringung)<\/p>\n<ul>\n<li>der vorgesehene Referent ohne Verschulden seitens der QP &#8211; Engineering ausf\u00e4llt (bspw. in Folge einer Erkrankung des f\u00fcr die Schulung geplanten Referenten) und ein Ersatzreferent f\u00fcr QP \u2013 Engineering trotz zumutbarer Ersatzbem\u00fchungen nicht zur Verf\u00fcgung steht,<\/li>\n<li>die Veranstaltung aufgrund h\u00f6herer Gewalt oder anderer schwerwiegender Ereignisse, die nicht auf ein Verschulden von QP \u2013 Engineering zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, (bspw. einer Pandemie, Schulungsunterlagendatenverlust in Folge eines Hackingangriffs mit bspw. Ransomware \u2013 also einer Software die Daten ungewollt verschl\u00fcsselt und gegen Berechtigten Zugriff sperrt mit dem Ziel ein L\u00f6segeld o. \u00e4. vom Opfer abzupressen welche die Schulungsunterlagen verschl\u00fcsselt -, Angriff Dritter auf das Online \u2013 Seminar Softwaresystem, Ausfall des Internetserviceproviders im Schulungszeitraum bei QP &#8211; Engineering etc.) nicht stattfinden kann,<\/li>\n<li>oder die Durchf\u00fchrung unzumutbar ist.<\/li>\n<\/ul>\n<p>QP \u2013 Engineering ist auch berechtigt, eine Schulung sp\u00e4testens 10 Tage vor Beginn abzusagen, wenn sich die Teilnehmerzahl einer Veranstaltung ohne Verschulden seitens QP &#8211; Engineering verringert und in Folge dessen die bei Vertragsschluss angegebene Mindestteilnehmerzahl hierdurch nun nicht mehr erreicht wird oder die bei Vertragsschluss angegebene Mindestteilnehmerzahl mangels ausreichender Anmeldungen ohne Verschulden seitens QP &#8211; Engineering nie erreicht wurde.<\/p>\n<p>F\u00fcr alle vorgenannten F\u00e4lle werden die bereits geleisteten Teilnahmegeb\u00fchren in voller H\u00f6he zur\u00fcckerstattet.<\/p>\n<p>Die QP \u2013 Engineering lehnt weitergehende Anspr\u00fcche auf Grund einer Absage einer Schulung im \u00dcbrigen ab. Stornierungs- und Umbuchungsgeb\u00fchren f\u00fcr vom Vertragspartner der QP &#8211; Engineering gebuchte Transportmittel oder \u00dcbernachtungsm\u00f6glichkeiten werden nicht erstattet. Der Vertragspartner der QP \u2013 Engineering wird\u00a0 darauf hingewiesen, dass davon Gebraucht gemacht werden sollte, bei Transportunternehmen (Deutsche Bahn, Fluglinien etc.) stornofreie Businesstarife zu buchen oder eine Seminarr\u00fccktrittskostenversicherung abzuschlie\u00dfen um sich insofern selbst schadlos zu halten.<\/p>\n<p>Soweit m\u00f6glich, versucht QP &#8211; Engineering einen Ersatztermin anzubieten, auf den der Vertragspartner von QP \u2013 Engineering mit seinem Einverst\u00e4ndnis anstelle der R\u00fcckzahlung der Teilnahmegeb\u00fchren umbuchen kann. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin wird hierdurch nicht begr\u00fcndet.<\/p>\n<h4>\u00a7 10 Haftungsausschluss f\u00fcr leichte Fahrl\u00e4ssigkeit und Begrenzung der H\u00f6he im Fall d. leicht fahrl\u00e4ssigen Verletzung einer Kardinalpflicht<\/h4>\n<p>Die QP \u2013 Engineering haftet unbeschr\u00e4nkt bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/p>\n<p>Die Haftung der QP &#8211; Engineering f\u00fcr leicht fahrl\u00e4ssige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen, sofern die Pflichtverletzung<\/p>\n<ul>\n<li>keine wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten \u2013 also Pflichten deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrags \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelm\u00e4\u00dfig vertrauen darf) betrifft,<\/li>\n<li>keine Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit betrifft,<\/li>\n<li>keine Garantien oder ein \u00fcbernommenes Beschaffungsrisiko betrifft,<\/li>\n<li>keine arglistig verschwiegenen M\u00e4ngel betrifft,<\/li>\n<li>keine Anspr\u00fcche nach dem Produkthaftungsgesetz oder vergleichbaren gesetzlichen Regelungen im Rahmen einer gesetzlich begr\u00fcndeten verschuldensunabh\u00e4ngigen Gef\u00e4hrdungshaftung betrifft.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Bei leicht fahrl\u00e4ssiger Verletzung einer Pflicht, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrags \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelm\u00e4\u00dfig vertrauen darf (Kardinalpflicht) und die<\/p>\n<ul>\n<li>keine Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit betrifft,<\/li>\n<li>keine Garantien oder ein \u00fcbernommenes Beschaffungsrisiko betrifft,<\/li>\n<li>keine arglistig verschwiegenen M\u00e4ngel betrifft,<\/li>\n<li>keine Anspr\u00fcche nach dem Produkthaftungsgesetz oder vergleichbaren gesetzlichen Regelungen im Rahmen einer gesetzlich begr\u00fcndeten verschuldensunabh\u00e4ngigen Gef\u00e4hrdungshaftung betrifft,<\/li>\n<\/ul>\n<p>ist die Haftung der QP &#8211; Engineering der H\u00f6he nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Gesch\u00e4fts vorhersehbar und typisch ist. Als Anhaltspunkt f\u00fcr die H\u00f6he des vertragstypischen Schadens gilt der branchentypische Durchschnittsschaden.<\/p>\n<p>Gleiches gilt f\u00fcr Pflichtverletzungen von Erf\u00fcllungsgehilfen und gesetzlicher Vertreter.<\/p>\n<h4>\u00a7 11 Verj\u00e4hrung innerhalb von 6 Jahren nach Vertragsbeendigung<\/h4>\n<p>Anspr\u00fcche der Vertragsparteien auf Schadensersatz aus dem bestehenden Vertragsverh\u00e4ltnis verj\u00e4hren in drei Jahren. Die Verj\u00e4hrungsfrist beginnt mit Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der betroffene Vertragspartner Kenntnis erlangt hat von den Anspruch begr\u00fcndenden Umst\u00e4nden und der Person des Schuldners oder ohne grobe Fahrl\u00e4ssigkeit eine solche Kenntnis erlangen musste. Unabh\u00e4ngig von einer solchen Kenntnis tritt die Verj\u00e4hrung jedoch sp\u00e4testens sechs Jahre nach Beendigung des Vertragsverh\u00e4ltnisses ein. Dies gilt nicht<\/p>\n<ul>\n<li>sofern die Pflichtverletzung grob fahrl\u00e4ssiges oder vors\u00e4tzliches Handeln betrifft,<\/li>\n<li>sofern die Pflichtverletzung wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten \u2013 also Pflichten deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrags \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelm\u00e4\u00dfig vertrauen darf) betrifft,<\/li>\n<li>sofern die Pflichtverletzung Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit betrifft,<\/li>\n<li>sofern die Pflichtverletzung Garantien oder ein \u00fcbernommenes Beschaffungsrisiko betrifft,<\/li>\n<li>sofern die Pflichtverletzung arglistig verschwiegenen M\u00e4ngel betrifft,<\/li>\n<li>sofern die Pflichtverletzung Anspr\u00fcche nach dem Produkthaftungsgesetz oder vergleichbaren gesetzlichen Regelungen im Rahmen einer gesetzlich begr\u00fcndeten verschuldensunabh\u00e4ngigen Gef\u00e4hrdungshaftung betrifft.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Gleiches gilt f\u00fcr Pflichtverletzungen von Erf\u00fcllungsgehilfen und gesetzlicher Vertreter.<\/p>\n<h4>\u00a7 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand<\/h4>\n<p>Die mit QP \u2013 Engineering geschlossenen Vertr\u00e4ge unterliegen vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vorschriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts\u00fcbereinkommens.<\/p>\n<p>Ist einer der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des \u00a7 1 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen, so sind die Gerichte am Ort der Niederlassung der Hauptgesch\u00e4ftsf\u00fchrung von QP &#8211; Engineering f\u00fcr alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverh\u00e4ltnis ausschlie\u00dflich zust\u00e4ndig. In allen anderen F\u00e4llen kann Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zust\u00e4ndigen Gericht erhoben werden. \u00a7 40 Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>Stand<\/p>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":4,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","template":"","meta":{"_monsterinsights_skip_tracking":false,"_monsterinsights_sitenote_active":false,"_monsterinsights_sitenote_note":"","_monsterinsights_sitenote_category":0,"_uf_show_specific_survey":0,"_uf_disable_surveys":false,"footnotes":""},"class_list":["post-3582","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/qp-eng.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/3582","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/qp-eng.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/qp-eng.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/qp-eng.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/qp-eng.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3582"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/qp-eng.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/3582\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3591,"href":"https:\/\/qp-eng.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/3582\/revisions\/3591"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/qp-eng.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3582"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}