Drittland-Inspektion bestehen: mit GMP-Audits zum EU-GMP-Zertifikat

GMP-Inspektion in der Pharmaproduktion: Fachleute prüfen Dokumentation am Tablet neben Edelstahlanlagen

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Eine Drittland-Inspektion ist die GMP-Inspektion einer EU-Behörde bei einem Hersteller außerhalb des EWR und Voraussetzung für das EU-GMP-Zertifikat.
  • Den Antrag stellt der EU-Importeur möglichst zwölf Monate im Voraus bei seiner Landesbehörde und trägt sämtliche Kosten, inklusive der Reisekosten der Inspektoren.
  • Ein eigenes GMP-Audit beim Hersteller ist Pflicht für die QP-Erklärung und zugleich die beste Vorbereitung auf die Inspektion.

Was ist eine Drittland-Inspektion?

Eine Drittland-Inspektion ist die behördliche EU-GMP-Inspektion eines Arzneimittel- oder Wirkstoffherstellers außerhalb von EU und EWR. Die Inspektoren prüfen vor Ort, ob der Standort die Grundsätze und Leitlinien der EU-GMP einhält. Bei positivem Ergebnis stellt die Behörde ein GMP-Zertifikat aus und trägt es in die EU-Datenbank EudraGMDP ein. In Deutschland erhält der Importeur zusätzlich die Bescheinigung nach § 72a AMG, die er für die Einfuhr benötigt.

Jede Drittlandinspektion führen die Arzneimittelüberwachungsbehörden der Bundesländer durch, meist im Team aus zwei Inspektoren. Die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG) koordiniert die Inspektionen länderübergreifend und vermeidet Doppelinspektionen. Die Zentralstelle inspiziert aber nicht selbst. Im zentralen Zulassungsverfahren können außerdem die EMA-Ausschüsse CHMP und CVMP Inspektionen anordnen. Diese übernehmen die Inspektorate der Mitgliedstaaten. Klar abzugrenzen sind privatwirtschaftliche „GMP-Zertifizierungen“, etwa für Futtermittel: Ein EU-GMP-Zertifikat für Arzneimittel und pharmazeutische Wirkstoffe stellen ausschließlich die Behörden der EWR-Mitgliedstaaten aus.

Welche Rechtsgrundlagen gelten für Drittland-Inspektionen?

Drittland-Inspektionen stützen sich auf europäisches Recht, den EU-GMP-Leitfaden und nationale Vorschriften. Vier Bausteine bilden den regulatorischen Rahmen:

1. EU-Recht

Grundlage ist die Richtlinie 2001/83/EG, die Inspektionen ausdrücklich auch in Drittländern vorsieht. Zentral sind:

Diese Vorschriften gelten für Standorte innerhalb und außerhalb der EU gleichermaßen.

2. EU-GMP-Leitfaden

Konkretisiert werden die Vorgaben im EU-GMP-Leitfaden (EudraLex Band 4). Besonders relevant sind:

An genau diesen Leitlinien messen die Inspektoren den Drittlandstandort.

3. Deutsches Recht

Das Arzneimittelgesetz (AMG) setzt die EU-Vorgaben national um:

  • § 72 AMG: Einfuhrerlaubnis für Arzneimittel und erlaubnispflichtige Wirkstoffe
  • § 72a AMG: GMP-Nachweis durch ein anerkanntes Zertifikat des Herstellungslandes oder durch eine Bescheinigung nach Inspektion einer EWR-Behörde
  • § 64 und § 69 AMG: behördliche Überwachung und Maßnahmen, etwa gegen bereits importierte Ware

Die Bescheinigung nach § 72a AMG ist damit das zentrale Ergebnis jeder deutschen Drittland-Inspektion.

4. Verfahrensvorgaben

Harmonisierte Verfahren sorgen dafür, dass jede Inspektion nach denselben Maßstäben abläuft:

Diese Regelwerke gelten unabhängig davon, welcher Mitgliedstaat die Inspektion durchführt.

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Wann ist eine Drittland-Inspektion erforderlich und wann nicht?

Einen GMP-Nachweis braucht jeder Hersteller außerhalb des EWR, dessen Arzneimittel in die EU eingeführt werden. Greift kein Anerkennungsabkommen, ist das ein EU-GMP-Zertifikat. Eine Drittland-Inspektion ist deshalb erforderlich, wenn für Standort und Tätigkeit noch kein gültiges EU-GMP-Zertifikat vorliegt. Das gilt für Arzneimittel und für erlaubnispflichtige Wirkstoffe menschlicher, tierischer oder mikrobieller Herkunft. Weitere Anlässe sind Zulassungs- und CEP-Verfahren, die ein GMP-Zertifikat für den Drittlandstandort verlangen. Hat bereits eine andere EWR-Behörde den Standort für dieselbe Tätigkeit zertifiziert, entfällt die Inspektion. Das können Sie vor jedem Antrag in EudraGMDP prüfen.

Abkommen über gegenseitige Anerkennung

Die EU hat mit sechs Ländern Abkommen über gegenseitige Anerkennung (MRA) geschlossen, mit Israel ein vergleichbares ACAA. Für das Vereinigte Königreich regelt seit dem 01.05.2021 das Handels- und Kooperationsabkommen die gegenseitige Anerkennung von GMP-Inspektionen. Ob ein Abkommen auch Standorte außerhalb des Partnerlandes abdeckt, ist sehr unterschiedlich geregelt:

Partner In Kraft seit Wirkstoffe erfasst Inspektionen in Drittländern anerkannt
USA 01.11.2017 ja im Einzelfall
Kanada 01.11.1998 nein ja, seit 15.04.2021
Schweiz 01.06.2002 ja nur bei Nachprüfung des Produkts durch einen Partner
Israel (ACAA) 19.01.2013 ja nur bei Nachprüfung des Produkts durch einen Partner
Japan 29.05.2004 ja nein, nur Standorte in Japan
Australien 01.01.1999 ja nein, nur Standorte in Australien
Neuseeland 01.01.1999 ja nein, nur Standorte in Neuseeland

Auch der Produktumfang variiert: Stabile Blut- und Plasmaprodukte etwa fallen nicht unter die Abkommen mit Japan, Kanada und den USA. Klären Sie deshalb vor dem Antrag, ob Ihr konkretes Produkt erfasst ist.

Written Confirmation für Wirkstoffe

Seit dem 2. Juli 2013 braucht jede Wirkstoffeinfuhr eine schriftliche Bestätigung (Written Confirmation) der Behörde des Ausfuhrlandes, dass nach EU-gleichwertiger GMP hergestellt wird. Ausgenommen sind die Länder auf der Liste nach Art. 111b: Australien, Brasilien, Israel, Japan, Kanada, die Schweiz, Südkorea, Taiwan und die USA. Für Indien, China oder die Türkei ist sie damit Pflicht. Ausnahmsweise kann ein EU-GMP-Zertifikat nach Inspektion sie ersetzen, wenn dies die Versorgung sichert.

FDA-Inspektionen als Grundlage im Einzelfall

Ein FDA-Status ersetzt kein EU-GMP-Zertifikat. Im Rahmen des US-Abkommens können die Behörden FDA-Unterlagen für Standorte in Drittländern aber im Einzelfall akzeptieren. Fragen Sie bei FDA-Historie deshalb frühzeitig bei Ihrer Landesbehörde nach. Auch der Ablauf unterscheidet sich: Die FDA inspiziert Auslandsstandorte seit Mai 2025 vermehrt unangekündigt, hält Feststellungen im Form 483 fest und erwartet eine Antwort binnen 15 Arbeitstagen.

Wer beantragt eine Drittland-Inspektion und was kostet sie?

Den Antrag stellt nicht der Hersteller im Drittland, sondern der Importeur bei der Behörde seines Firmensitzes. Er trägt sämtliche Kosten: Gebühren, Flüge, Hotel und Transfers der Inspektoren sowie Dolmetscher und Übersetzungen. Fristen und Gebühren unterscheiden sich je nach Behörde:

Behörde Antragsfrist Kosten Besonderheiten
Hamburg (Stand 10/2025) bis Ende August für das Folgejahr Gebühr nach Aufwand plus Reisekosten, Langstreckenflüge meist in der Business-Class; Storno mindestens 25 Prozent ab vier Monaten und 50 Prozent ab zwei Monaten vor dem Termin Auditbericht des Antragstellers einzureichen; QP begleitet die Inspektion
Hessen (Stand 06/2024) mindestens ein Jahr im Voraus trägt der Antragsteller nur bei direktem Importinteresse
Bayern (Stand 09/2026) keine formale Frist Zertifikat nach § 72a AMG 500 bis 50.000 Euro, Einfuhrerlaubnis 200 bis 20.000 Euro, jeweils inklusive Auslagen für Ortseinsichten formloser Antrag mit Unterschrift
Niederlande, IGJ keine Angabe trägt der Antragsteller Auditbericht des Importeurs beizufügen

In Bayern sind die Regierung von Oberbayern (Oberbayern, Niederbayern, Schwaben) und die Regierung von Oberfranken (Mittelfranken, Oberfranken, Unterfranken, Oberpfalz) zuständig. Auch ohne formale Frist gilt: Planen Sie mindestens zwölf Monate Vorlauf ein, denn die Behörden planen Drittlandinspektionen jahresweise.

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Warum ist Ihr GMP-Audit der Schlüssel zur Drittland-Inspektion?

Eine Inspektion ist ein hoheitlicher Akt der Behörde, ein Audit ein Instrument des Unternehmens. Üblich sind drei Arten von Audits: die Selbstinspektion nach Kapitel 9 des EU-GMP-Leitfadens, das Lieferantenaudit durch Importeur oder QP und das externe Audit, etwa als Gap-Analyse oder Mock-Inspektion. Die allgemeinen Unterschiede erklärt unser Ratgeber GMP-Audit & Inspektion: die richtige Vorbereitung. Bei Drittland-Inspektionen kommen drei Punkte hinzu:

  • Die Inspektion ersetzt das Audit nicht: Laut EMA erfüllen GMP-Zertifikate oder Inspektionsberichte allein die Pflichten des Erlaubnisinhabers nicht.
  • Der Auditbericht ist Antragsunterlage: In Hamburg und den Niederlanden gehört er zwingend zum Antrag.
  • Die QP-Erklärung verlangt ein Audit: Sie soll auf einem Audit beim Wirkstoffhersteller beruhen. Liegt es mehr als drei Jahre zurück, ist eine Begründung nötig.

Audits durch beauftragte Dritte sind zulässig, werden aber auf Interessenkonflikte geprüft. Die EMA nennt hier ausdrücklich Personen, die als Berater und nicht als unabhängige Auditoren beauftragt wurden. Trennen Sie Vorbereitungsberatung und Audit deshalb klar.

Woran scheitern Drittland-Inspektionen?

Laut EMA-Jahresbericht stellten EWR-Behörden 2025 insgesamt 2.436 GMP-Zertifikate und 17 Non-Compliance-Statements aus. Indien führt seit Jahren bei den Non-Compliance-Statements in Drittländern, 2025 waren es 4 bei 135 Zertifikaten. Auf China entfiel 1 Statement bei 49 Zertifikaten. Die deutschen Länder führten im selben Jahr 208 Drittlandinspektionen durch, 86 Prozent davon ausschließlich für Arzneimittel. Eine Auswertung von 99 Non-Compliance-Berichten aus den Jahren 2013 bis 2022 ordnete 37 Prozent der Mängel als major und 9 Prozent als critical ein. Am häufigsten betroffen sind laut einer Studie der brasilianischen Behörde ANVISA die Dokumentation und die Räumlichkeiten. Diese Compliance-Risiken sollten Sie kennen:

Typische Feststellung Lösungsansatz
Datenintegrität und Audit Trail Audit-Trail-Reviews vor der Chargenfreigabe, persönliche Benutzerkonten statt Gemeinschaftslogins, validierte computergestützte Systeme nach Annex 11
Abweichungen und CAPA strukturierte Ursachenanalyse statt pauschalem „Operator Error“, technische Maßnahmen statt reiner SOP-Änderungen, Wirksamkeitsprüfung jeder CAPA
Dokumentation und Schulung SOPs in der Arbeitssprache des Personals, Gute Dokumentationspraxis und Schulungserfolg im Gespräch nachweisen (GMP-Schulungen)
Qualifizierung und Reinigungsvalidierung lückenlose Qualifizierung nach DQ, IQ, OQ und PQ und Reinigungsgrenzwerte auf Basis des PDE-Werts
Kontaminationskontrolle, Wasser und HVAC Contamination Control Strategy nach Annex 1, qualifizierte Reinräume und pharmazeutische Wassersysteme
Lieferantenqualifizierung und Change Control Quality Agreements mit Meldepflicht für Änderungen, risikobasierte Lieferantenaudits und eine lückenlos dokumentierte Lieferkette

In 7 Schritten zur erfolgreichen Drittland-Inspektion

Inspektionsbereitschaft (Inspection Readiness) beginnt Monate vor dem Termin und verlangt eine enge Zusammenarbeit von Importeur und Hersteller. Diese sieben Schritte führen Sie sicher zum EU-GMP-Zertifikat:

Schritt 1: Ausgangslage klären

Prüfen Sie, ob ein Abkommen greift, ob das Herkunftsland auf der Liste nach Art. 111b steht und ob Ihr Produkt erfasst ist.

Schritt 2: Antrag früh stellen

Planen Sie mindestens zwölf Monate Vorlauf und alle Kosten ein, auch für Reisen, Dolmetscher und Übersetzungen.

Schritt 3: Eigenes Audit durchführen

Das Audit beim Hersteller ist Pflicht für die QP-Erklärung und zeigt Ihnen frühzeitig, wo der Standort noch Lücken hat.

Schritt 4: Dokumentation inspektionsfest machen

Site Master File, SOPs, Validierungsberichte und Chargenprotokolle müssen aktuell und auf Englisch vorliegen.

Schritt 5: Personal schulen und Interviews trainieren

In den Interviews prüfen die Inspektoren das Verständnis des Personals für GMP-Praktiken. Unsichere Antworten werten sie schnell als fehlende Verantwortung des Managements.

Schritt 6: Mock-Inspektion durchführen

Eine Probeinspektion deckt Schwachstellen auf, solange noch Zeit zur Korrektur bleibt.

Schritt 7: Fristgerecht antworten

Nach der Inspektion entscheidet die Qualität der CAPA-Antwort über das Zertifikat.

Fazit: Eine erfolgreiche Drittland-Inspektion ist planbar

Für viele Importeure ist die Drittland-Inspektion der einzige Weg, Arzneimittel aus Ländern ohne Anerkennungsabkommen in die EU zu bringen. Wer früh beantragt, die Lücken des Herstellers durch ein unabhängiges Audit kennt und Dokumentation, Personal und Logistik gezielt vorbereitet, schafft beste Voraussetzungen für eine Inspektion ohne kritische Feststellungen. So sichern Sie das EU-GMP-Zertifikat und damit den Zugang zum europäischen Markt.

Das sollten Sie unbedingt mitnehmen

  • Prüfen Sie die Ausgangslage: Abkommen, die Liste nach Art. 111b und EudraGMDP zeigen, ob eine Inspektion nötig ist.
  • Beantragen Sie die Inspektion frühzeitig: Zwölf Monate Vorlauf sind realistisch, mit einer eingereichten vollständigen Kostenplanung.
  • Nutzen Sie Ihr Audit: Das eigene GMP-Audit ist Pflicht für die QP-Erklärung und die beste Generalprobe.
  • Erkennen Sie typische Mängel: Datenintegrität, CAPA, Dokumentation und Kontaminationskontrolle stehen im Fokus der Inspektoren.
  • Behalten Sie die Fristen im Blick: Das GMP-Zertifikat gilt in der Regel drei Jahre, die Einfuhrbescheinigung oft nur zwei.

Bereiten Sie Ihre Drittland-Inspektion gezielt vor

Eine gründliche Vorbereitung entscheidet über das EU-GMP-Zertifikat. Unsere Experten unterstützen Sie mit Gap-Analyse, Mock-Inspektion und Schulungen Ihres Teams: von der Antragsplanung bis zur CAPA-Antwort.

Häufige Fragen (FAQ)

Der Letter of Willingness ist eine schriftliche Erklärung des Herstellers im Drittland, dass er mit der Inspektion durch die EU-Behörde einverstanden ist. Darin sagt er zu, den Inspektoren Zugang zu Räumen, Anlagen, Unterlagen und Personal zu gewähren. Der Importeur reicht die Erklärung zusammen mit dem Antrag ein. Holen Sie sie frühzeitig ein, denn ohne sie plant die Behörde keine Inspektion.

Das Site Master File beschreibt die GMP-relevanten Tätigkeiten eines Standorts: Organisation und Qualitätsmanagement, Personal, Räumlichkeiten und Ausrüstung, Dokumentation, Herstellung, Qualitätskontrolle und Vertrieb. Aufbau und Inhalt regeln die Erläuterungen zum Site Master File in Teil III des EU-GMP-Leitfadens. Die Inspektoren bereiten die Inspektion damit vor. Es muss deshalb aktuell sein, auf Englisch vorliegen und den tatsächlichen Stand des Betriebs zeigen.

Die sachkundige Person (Qualified Person, QP) des Importeurs zertifiziert jede Charge, bevor sie in der EU in Verkehr gebracht wird. Bei Importen muss sie sich davon überzeugen, dass im Drittland nach EU-gleichwertiger GMP hergestellt wurde. Grundlage ist Annex 16 des EU-GMP-Leitfadens. Außerdem unterzeichnet sie die QP-Erklärung für die Zulassung. In Hamburg begleitet sie zusätzlich die Drittland-Inspektion und prüft die CAPA-Antwort des Herstellers vorab.

Ein CEP (Certificate of Suitability to the Monographs of the European Pharmacopoeia) bestätigt, dass die Qualität eines Wirkstoffs durch die Monographien des Europäischen Arzneibuchs angemessen kontrolliert wird. Ausgestellt wird es vom EDQM. Es vereinfacht die Zulassung, weil die Wirkstoffdaten nicht für jedes Arzneimittel neu eingereicht werden müssen. Das EDQM kann Hersteller selbst inspizieren oder auf Inspektionen von EU-Behörden zurückgreifen. Ein Non-Compliance-Statement kann zur Aussetzung des CEP führen.

Drittland-Inspektionen finden grundsätzlich vor Ort statt. In Ausnahmefällen nutzen Behörden eine Prüfung aus der Ferne (Distant Assessment) oder hybride Formate, etwa auf Basis der PIC/S-Leitfäden zu Remote Assessments, die seit dem 1. Januar 2025 gelten. Ein GMP-Zertifikat, das auf einer solchen Prüfung beruht, wird allerdings nicht über drei Jahre hinaus verlängert. Planen Sie deshalb mit einer Inspektion vor Ort.

Verwendete Quellen

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